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1. Oberstes Gebot ist die Beachtung der anerkannten Regeln der Seemannschaft bei Behandlung von Material und Verhalten gegenüber den anderen Regattateilnehmern. Jeder Skipper muss die Crew vor dem Start über alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen informieren. Es gelten ausschliesslich die gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Segelrevieres, der KVR sowie die ergänzenden Fun-Regatta-Bestimmungen. Andere Wettsegelbestimmungen finden keine Anwendung. Es muss ein Logbuch geführt werden. 2. Grundsätzlich steht es jedem frei, den Kurs zu wählen, den er für den günstigsten hält. Unzulässig ist es aber, einen Kurs zu wählen, der nur den Sinn haben kann, einen anderen Regattateilnehmer zu behindern. Stehen mehrere Alternativen offen, dann muss der Kurs gewählt werden, der die anderen Regattateilnehmer möglichst wenig behindert. Es ist unzulässig, auf einem Wegerecht zu bestehen, wenn erkennbar ist, dass das ausweichpflichtige Schiff möglicherweise nicht rechtzeitig ausweichen kann. 3. Das Mitlaufen des Motors vor dem Start soll nur der Sicherheit dienen und keinen Vortriebsvorteil schaffen (Bitte hierzu die technischen Vorschriften beachten;wegen evtl. Motorschädigung bei Krängung/schlechte Schmierung.) Nach Überqueren der Startlinie bis zum Durchlaufen der Ziellinie darf der Motor nur kurz in Notfällen benutzt werden. Wenn es nur der Sicherheit diente und hierdurch kein Regatta-Vorteil entstand, wird dies nicht mit Strafminuten geahndet. Zeitraum und Grund sind sofort im Logbuch festzuhalten. Zugleich sind alle Schiffe, die diese Gründe bestätigen können, nach Peilung und Distanz im Logbuch festzuhalten. 4. Das Schiff darf für eine Regatta nicht verändert werden. Die Anker müssen normal verstaut werden. Der Buganker muss, falls technisch möglich, im Ankerkasten verstaut werden. Ausnahmen sind möglich, werden aber vor der Regatta bekanntgegeben. Falls der Anker nicht im Ankerkasten verstaut werden kann, muss hierzu vor der 1. Wettfahrt der Nachweis erbracht werden und der Regattaleitung gemeldet werden! Für einen Notfall ist sicherzustellen, dass der Anker schnell fallen kann 5. Die Genua darf nicht mit dem Baum oder Bootshaken ausgebaumt werden. Per Hand ist erlaubt. 6. Die Nutzung eines Spinnakers/Blisters o.ä. ist verboten. 7. Startzeit, Art und Weise des Starts sowie Start- und Ziellinien werden von der Regattaleitung rechtzeitig festgelegt. Es kann ein Zeitlimit festgelegt werden. Die Teilnehmer die dann bis zu diesem Zeitpunkt die Ziellinie nicht überquert haben, werden als aufgegeben gewertet. Nach dem Zeitlimit ist der Motorgebrauch erlaubt. 8. Für den Start-Zeitpunkt wird von der Regattaleitung eine s.g. ‘0-Zeit’ genannt. Vor und nach dieser ‘0-Zeit’ gibt es einen genau vorgegebenen Ablauf. Hierdurch kann z.B. schnell auf Wetterbedingungen reagiert werden. Der Ablauf ist in der Regel wie folgt: Fünf Minuten vor der ‘0-Zeit’ (z.B. 10:55 Uhr) wird die SSY-Flagge vorgeheisst und bei der ‘0-Zeit’ (z.B. 11:00 Uhr) geborgen. Danach erfolgt um 11:01 Uhr (also 1 Minute nach der ‘0-Zeit’) der Start. Weitere Starts wie bei der Regattabesprechnung (oder über UKW-Kanal) vorgegeben. 9. Ab 5 Minuten vor der ‘0-Zeit’ darf die Ziellinie nicht mehr überfahren werden. Geschieht dies, muss der Teilnehmer die seewärtige Begrenzung der Startlinie umfahren, um so hinter die Startlinie zu kommen. Es wird eine Strafzeit von 1 Minute verhängt. 10. Die Genua darf erst 1 Minute vor dem Start ausgerollt werden. Der Motor muss spätestens 1 Minute vor dem Start ausgeschaltet werden. 11. Die Startbedingungen sind aus Sicherheitsgründen genau einzuhalten. 100 m vor bis 100 m nach der Startlinie besteht Kurshaltepflicht. Auch bei Frühstart besteht Kurshaltepflicht. Frühstarts werden mit entsprechenden Strafminuten geahndet. Eine Rückkehr bzw. erneute Überquerung der Startlinie ist somit nicht erforderlich. 12. Besetzen der Grossschot: Im Bereich von Wendemarken und beim Passieren/Begegnen anderer Yachten - hier besonders bei Kursen ’am Wind’ - ist die Grossschot zu besetzen. Hierbei muss die Grossschotklemme gelöst sein, um die Grossschot beim Abfallen schnell fieren zu können. Ein Crewmitglied ist mit dieser Aufgabe zu betrauen. 13. Freihalten im 50 m-Bereich: Um Havarie-Risiken im Bereich von Start/Zielschiffen und an Wendemarken zu vermeiden, darf im 5o-Bereich der genannten Schiffe/Marke kein Holeschlag durchgeführt bzw. nicht aufgekreuzt werden. 14. In Luv darf nur mit einem Mindest-Abstand von 10 m überholt weren. Luvkämpfe sind verboten! 15. Welche und wieviele Läufe gefahren werden, bestimmt die Regattaleitung im Blick auf die konkreten Wetterverhältnisse. Die Art und Weise der Bewertung wird von der Regattaleitung vor der Regatta festgelegt, eine Bekanntgabe behält sich die Regattaleitung vor. Die Regattaleitung behält sich auch Änderungen in der Bewertung, die z.B. durch besondere Wetterbedingungen gegeben sind, vor. Hierzu gehört auch die Streichung eines Regattalaufs. 16. Ab 30 Minuten vor bis 30 Minuten nach dem offiziellen Ende der Regatta (Durchsage der Regattaleitung beachten), besteht eine Pflicht der UKW-Rufbereitschaft (falls nicht anders angegeben) auf Kanal 72. Während der gesamten Regatta besteht für alle Teilnehmer (ausser bei Protestanmeldung) Funkstille. Verstösse werden mit Strafminuten geahndet. Ein Seenotfall muss über Kanal 10 (Binnen) oder Kanal 16 (See) abgewickelt werden. 17. Über Regelverstösse entscheidet ein Schiedsgericht. Das Schiedsgericht setzt sich aus dem Leiter Schiedsgericht sowie aus 3 unbeteiligten Skippern zusammen. Das Schiedsgericht wird von der Regattaleitung berufen. Regelverstösse werden mit Strafzeiten oder Disqualifikation geahndet. Zur Disqualifikation gehören immer Verstösse wie: - wenn ein unseemännisches Verhalten die Beschädigung von Material oder die Gefährdung von Wettfahrtteilnehmern zur Folge hat - oder - wenn gegen elementare Sicherheitsvorschriften verstossen wird -. Der Schiedsspruch ist für alle Beteiligten verbindlich. 18. Strafminuten: Die Regattaleitung behält sich vor, bei einem Verstoss gegen Bestimmungen - entsprechend der Stärke des Verstosses - Strafminuten zu verhängen. Es besteht gegenüber der jeweiligen Schiffsführung keine Beweis- bzw. Auskunftspflicht über die Höhe der verhängten Strafminuten. 19. Proteste müssen sofort der Regattaleitung über UKW gemeldet bzw. angemeldet werden. (z.B. Yacht......, Skipper........ protestiert gegen Yacht .......) Der Protest muss innerhalb von 45 Minuten nach Zieldurchgang des letzten Bootes (des letzten Wettfahrtlaufes des Tages) schriftlich bei der Regattaleitung eingereicht werden. Der Protestierende kann bis 10 Minuten nach Ende des letzten Wertungslauf des Tages, den Protest zurückziehen. 20. Insoweit als diese Regattabestimmungen unklar und unvollständig sein sollten, kann die Regattaleitung ergänzende Bestimmungen festlegen. 21. Die Änderung einzelner Bestimmungen behalten wir uns vor. Stand 04/2009
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